Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten

Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu erstellen (siehe § 5 ArbSchG), um den Beschäftigten Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dabei kann der Arbeitgeber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ganz oder teilweise an externe fachkundige Personen oder Institutionen übertragen (Quelle: Gefährdungsbeurteilung: - Verantwortung und Mitwirkung z. B. BG ETEM).

Gern sind wir Ihnen bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung behilflich oder übernehmen diese für Sie. Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage mit Hilfe unseres Kontaktfomulars.